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Theaterrecht

Unsere Leistungen

  • Bühnenvertriebsvertrag
  • Intendantenverträge
  • Regieverträge
  • Gastspielverträge
  • Festival- und Eventvertrag
  • Lizenzverträge
  • Produktionsverträge
  • Normalvertrag Bühne
  • Gesellschaftsverträge f. Ensembles
  • Arbeitsverträge aller Art
  • Förderung, Finanzierung
  • Gesellschaftsrecht
  • Merchandising-Verträge
  • Promotion- und Werbeverträge

 

Wir beraten Schauspieler, Regisseure, Intendanten und Dramaturgen, Theater und Opernhäuser. Von zentraler Bedeutung sind dabei gut gestaltete und ausgehandelte Verträge. Verträge sind im Theaterbereich zudem erforderlich, um ausreichende Lizenzen für die Nutzung vorhandener Werke zu erwerben. Auch die Rechtsbeziehungen der verschiedenen Akteure untereinander müssen klar und sorgfältig geregelt werden.

Bei rechtlichen Konflikten vertreten unsere Rechtsanwälte Sie kompetent vor allen Gerichten einschließlich der Bühnenschiedsgerichte I. und II. Instanz.

Unsere Mandanten

Regisseure, Intendanten, Dramaturgen, darstellende Künstler, Autoren, Theater-Ensembles, Komponisten, Lichtdesigner, Choreographen, Kostümbildner, Theaterstiftungen und Bühnenvereine.